Zugelassene Laufschuhen bei Laufveranstaltungen

Gemäß den offiziellen Richtlinien müssen Teilnehmer von Laufveranstaltungen entweder geeignete Laufschuhe tragen oder barfuß laufen. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die Fairness zu gewährleisten.

Auszug aus dem Book of Rules | Official Documents:

„Für unterschiedliche Untergründe gelten spezifische Richtlinien, deren Nichteinhaltung zur Disqualifikation führen kann. Ein Beispiel hierfür ist die Disqualifikation des Siegers des Wien Marathons 2021 aufgrund dieser Regelung.“

Zugelassene Sohlenhöhen:

  • Stadion-/Bahnläufe: Maximal 20 mm für Spike- oder Non-Spike-Schuhe. Bei Geher-Wettbewerben im Stadion sind bis zu 40 mm für Non-Spike-Schuhe erlaubt, analog zu Straßenwettbewerben.
  • Straßenläufe: Unabhängig von der Distanz ist eine maximale Sohlenhöhe von 40 mm zulässig.
  • Cross-Läufe: Maximal 20 mm für Spike- oder 40 mm für Non-Spike-Schuhe.
  • Berg- und Trailläufe: Keine Beschränkungen hinsichtlich der Sohlenhöhe.

Für eine umfassende Überprüfung und Übersicht der zugelassenen Schuhe kann der folgende Link genutzt werden: https://certcheck.worldathletics.org

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